Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Art. 1 Abschluss und Inhalt des Vertrags

Zum Abschluss des Vertrags sind zum einen die vorliegenden AGB sowie die vollständigen Angaben zur Anmeldung durch den Teilnehmer (nachfolgend auch TN genannt) erforderlich. Zum anderen bedarf es der vollständigen Bezahlung der Veranstaltung gemäss den Buchungsbestimmungen für Lagoo-Anlässe gemäss Art. 2 AGB nachstehend. Eine Kauf-/Anmeldebestätigung per Email seitens der Lagoo GmbH (Lagoo genannt) erfolgt nach erfolgreicher Anmeldung und Zahlung des Gesamtbetrags automatisch. 

Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Online-Ausschreibung der Veranstaltung, den vorliegenden AGB sowie den allfälligen Anmeldeinformationen. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt ausschliesslich im Online-Buchungs- und Reservationsportal von Lagoo auf booking.lagoo.ch. Diese AGB gelten bei der Anmeldung/Reservation der Veranstaltung zur Kenntnis genommen und als vom TN akzeptiert. Ergänzend dazu sind die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (SR 220) anwendbar. Eine individuelle Vereinbarungen zwischen Lagoo und dem TN bleibt vorbehalten, muss aber schriftlich festgehalten, um gültig zu sein. Korrepsondenz über Email, Whats-App und SMS ist explizit akzeptiert. 

Wenn zulässig, bleiben weiter die zwingenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (PRG, SR 944.3), sofern und soweit dieses auf das Vertragsverhältnis zwischen Lagoo und dem TN anwendbar ist. Als Pauschalreise gilt die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, wenn diese Verbindung zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine Unterbringung einschliesst:

  1. Beförderung

  2. Unterbringung

  3. andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen

 

Art. 2 Buchungsbestimmungen für Kurse/Anlässe von Lagoo

Vorbehältlich Art. 5 AGB nachstehend ist eine Buchung persönlich und kann nicht auf Dritte übertragen werden.

2.1. Zahlung

Der volle Betrag muss mit der definitiven Online-Registration/Anmeldung - umgehend Online mit Kreditkarten-Zahlung - oder mit alternativer Zahlungsmethode in der vorgegebenen Frist bezahlt werden.

2.2 Annullierungskosten/Bearbeitungsgebühr

(alle Gebühren beziehen sich auf den Gesamtbetrag)

2.2.1 Die Annullierungskosten - bei Angeboten die CHF 1'000 übersteigen - betragen im Minimum CHF 390.00

2.2.2 Abmeldung Kurse & Veranstaltungen im Inland

  • 30% bis 30 Tage vor Anlass
  • 50% 20 - 29 Tage vor Anlas
  • 75% 10 - 19 Tage vor Anlass
  • 100% 0 - 9 Tage vor Anlass

2.3 Teilnahmeberechtigung

Online-Buchungen können von Lagoo - ohne Begründung -  innerhalb von 3 Arbeitstagen zurückgewiesen werden.

2.4 Zusätzliche Buchungsbestimmungen

In Sportarten wie dem Segeln kann es zusätzliche Buchungsbestimmungen geben. Solche würde bei der Ausschreibung bzw. der Buchungsseite entsprechend publiziert.

Art. 3 Versicherungen

Die von Lagoo benutzten Boote sind Haftpflicht und Vollkasko versichert. Der Selbstbehalt beträgt CHF 1'000.00. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des TN, die für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlichen Versicherungen abzuschliessen, so namentlich Vertragsrücktrittsversicherung/ Annullierungskostenversicherung, Kranken- und Unfallversicherung, Versicherung der Such-, Bergungs- und Rückführkosten bei Unfall oder Krankheit sowie Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt) mit Einschluss Wassersportunfällen.

Art. 4 Übertragung auf einen anderen TL

Erkrankt ein Teamleiter (TL) vor der Veranstaltung oder ist er aus einem anderem wichtigen Grund nicht in der Lage, die Veranstaltung selber zu leiten, so ist Lagoo berechtigt und verpflichtet, die Leitung der Veranstaltung einem ebenso geeigneten TL zu übertragen.

Art. 5 Abtretung an einen anderen TN

Ist der TN daran gehindert, an einer Veranstaltung teilzunehmen, auf welche das Bundesgesetz über Pauschalreisen Anwendung findet, so kann er sein Teilnahmerecht an eine Person abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt, wenn er zuvor Lagoo bis spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung bei Veranstaltungen in der Schweiz, bzw. 60 Tage bei Veranstaltungen im Ausland, informiert hat. Für den Preis sowie für die allenfalls durch die Abtretung entstehenden Kosten haften der vorgeschlagene neue TN und der Abtretende solidarisch. Lagoo bleibt es jedoch vorbehalten, statt den vom Abtretenden vorgeschlagenen neuen TN einen anderen TN an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen, welcher auf einer von Lagoo geführten Warteliste vor dem vom Abtretenden vorgeschlagenen neuen TN aufgeführt ist. Macht Lagoo von diesem Vorbehalt Gebrauch, so hat sie dies dem Abtretenden und dem vom Abtretenden vorgeschlagenen neuen TN ohne Verzug mitzuteilen. 

Art. 6 Annullierung der Veranstaltung

Sagt Lagoo die Veranstaltung vor deren Durchführung aus einem nicht vom TN zu vertretenden Umstand ab, so kann der TN wählen zwischen einer von Lagoo angebotenen, preislich und inhaltlich gleichwertigen Ersatzveranstaltung und der Rückerstattung des vollen Preises.

Der TN hat jedoch keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags, wenn die Annullierung erfolgt, weil die Anzahl Personen, welche die Veranstaltung gebucht haben, nicht die geforderte Mindestteilnehmerzahl erreicht und die Annullierung dem TN vor Durchführung der Veranstaltung schnellstmöglich schriftlich mitgeteilt wurde oder wenn die Annullierung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Art. 7 Veranstaltungen mit Erfolgsgarantie

Unser Ziel ist es, Events mit hoher Erfolgsquote anzubieten, wie zum Beispiel den Intensiv-Segelschein-Prüfungskurs. Bei diesem Kurs haben im Durchschnitt über 95% der Teilnehmer die Praktische Schiffsführerprüfung beim ersten Versuch bestanden. Wir können jedoch nicht garantieren, dass jeder TN dies beim ersten Anlauf schafft. Dennoch gewähren wir den TN das Recht auf eine kostenlose Wiederholung des Kurses, ohne dass ihnen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zusteht. Diese Wiederholung ist auf höchstens einen zusätzlichen vollständigen Kurs begrenzt, wobei auch einzelne Lektionen nach Absprache wiederholt werden können.

Die Garantie erlischt stillschweigend, falls der TN es unterlässt, eine Wiederholung des Kurses/Lektionen sowie der Praktischen Schiffsführerprüfung, innerhalb von spätestens 12 Monaten nach der ersten Prüfung zu erledigen. Der TN muss sich selbständig um einen Platz/Reservierung bei der Schule innerhalb dieser Frist kümmern. Die Erfolgsgarantie/Leistungen gelten auch in Fällen höherer Gewalt, wie unvorhersehbaren Wetterbedingungen.

Um von unserer Erfolgsgarantie Gebrauch machen zu können, müssen sich die TN an sämtliche Anweisungen und Weisungen von Lagoo sowie ihrer Trainer halten. Dies beinhaltet die Vorbereitung auf den Kurs, insbesondere das Bestehen der kantonalen Theorieprüfung vor Kursbeginn, die praktische Theorie sowie die rechtzeitige selbständige Organisation der für die Praktische Prüfung benötigten Zulassung des Kantons Schwyz. Das Nichtbefolgen von Anweisungen und Voraussetzungen führt automatisch dazu, dass Lagoo von ihrer Verpflichtung zur Erfolgsgarantie befreit ist.

 

Art. 8 Anpassungen und Änderungen des Programms der Veranstaltung

Lagoo ist aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen und zugunsten der Sicherheit jederzeit berechtigt, das in der Ausschreibung der Veranstaltung beschriebene Programm in Bezug auf unwesentliche Vertragspunkte oder in Bezug auf unerhebliche Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes anzupassen, ohne dass dem TN daraus ein Anspruch auf Rücktritt von der Veranstaltung gegen Rückerstattung des Preises erwächst, so namentlich, wenn die Anpassung innerhalb einer gleichwertigen Leistung und innerhalb der ursprünglichen Region erfolgt. 

Sollte es zu einer wesentlichen Anpassung des Programms der Veranstaltung vor deren Beginn kommen, so informiert Lagoo alle angemeldeten TN so bald wie möglich darüber und gibt eine allfällige Auswirkung auf den Preis an. Anschliessend hat der TN das Recht, ohne Entschädigung, aber unter Rückbezahlung des Preises vom Vertrag zurückzutreten. Er teilt Lagoo den Rücktritt vom Vertrag so bald wie möglich mit. Lagoo behält sich vor, die Veranstaltung ganz abzusagen, wenn so viele TN vom Vertrag zurücktreten, dass die Mindestzahl für die Durchführbarkeit der Veranstaltung nicht mehr erreicht wird.

Sollte es aufgrund einer Beeinträchtigung der Sicherheit, schlechten Witterungsbedingungen, schlechten naturgegebenen Umständen, Krankheit des TL oder unvorhergesehenen Umständen zu einer wesentlichen Anpassung des Programms der Veranstaltung nach deren Beginn kommen, so hat der TL angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Veranstaltung weiter durchgeführt werden kann.

 

Art. 9 Qualitätssicherung und Haftung von Lagoo

Lagoo haftet dem TN für die gehörige Vertragserfüllung. Sie garantiert, dass seine TL über eine für die Leitung der Veranstaltung genügende Ausbildung und Erfahrung in der jeweiligen Sportart verfügen.

Lagoo haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist, 

  • a., auf Versäumnisse des TN,
  • b., auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind oder
  • c., auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Lagoo trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
Für andere Schäden als Personenschäden ist die Haftung von Lagoo maximal auf das Zweifache des Preises für die Veranstaltung beschränkt.
 

Art. 10 Qualitätssicherung und Pflichten TN

Der TN ist verpflichtet, die Weisungen des TL strikt zu befolgen. Im Widerhandlungsfall ist der TL zum sofortigen Ausschluss des TN und/oder Abbruch der Veranstaltung berechtigt. Die TN haben in einem solchen Fall keinen Anspruch auf eine (Teil-) Rückerstattung der Veranstaltungskosten.

Der TN ist verpflichtet, den TL von sich aus über allfällige in seiner Person bestehende Risiken wie physische oder psychische Beeinträchtigungen zu orientieren. Ohne gegenteilige Orientierung garantiert der TN an Lagoo, dass er sämtliche Voraussetzungen gemäss Ausschreibung für die konkrete Veranstaltung erfüllt. Erfüllt der TN seine Orientierungspflicht nicht, so ist der TL im Widerhandlungsfall zum Ausschluss des TN und/oder sofortigen Abbruch der Veranstaltung berechtigt. Die TN haben in einem solchen Fall keinen Anspruch auf eine (Teil-) Rückerstattung der Veranstaltungskosten. 

Art. 11 Beanstandungen TN

Der TN muss jeden Mangel der Veranstaltung so bald wie möglich, spätestens aber 7 Tage nach der Veranstaltung bei Lagoo schriftlich beanstanden.

Art. 12 Erhebung und Verwendung von Daten

Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des TN können von Lagoo dauerhaft in dessen Archiv abgelegt und ohne Anspruch auf Vergütung multimedial für Kommunikationszwecke (z.Bsp. Website, Social Media, Werbekampagnen) von Lagoo eingesetzt werden.

Art. 13 Gerichtsstand

Allfällige Streitigkeiten zwischen Lagoo und dem TN aus einer Veranstaltung unterstehen dem Schweizerischen Recht. Örtlich zuständig ist das ordentliche Gericht am Sitz von Lagoo. Im Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über Pauschalreisen ergibt sich die örtliche Zuständigkeit aus den Bestim- mungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (SR 272).